Ansicht St. Ruprecht

Kanalisationsbeitrag

Für den Anschluss eines Gebäudes (bzw. einer Liegenschaft) an den öffentliche Schmutzwasserkanal ist ein Kanalisationsbeitrag zu leisten. 

Dieser wird aufgrund der Geschossflächen (Außenmaß) des Gebäudes berechnet, dass angeschlossen werden soll. Dabei werden Erd- und Obergeschosse zur Gänze, Dach- und Kellergeschosse zur Hälfte gerechnet. Die Gesamtfläche wird mit dem Einheitssatz multipliziert. Bei Um- und Zubauten ist der Kanalisationsbeitrag nur für die neugewonnenen Flächen zu bezahlen. 

Der Einheitssatz beträgt ab 1.1.2014 € 12,10 (inkl. 10 % MWSt.). Der Betrag wird mit der erstmaligen Nutzung der Anlage fällig. 

Die Anschlussarbeiten (insbesondere die Dichtheit der hergestellten Anlage) sind von einem befugten Unternehmen durchführen und bestätigen zu lassen.

Zuletzt aktualisiert am 11.01.2022 von Werner Reisenhofer.

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